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Allgemeine Geschäftsbedingungen Augustiner Keller, Christian Vogler, Arnulfstraße 52, 80335 München


Präambel

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Augustiner Keller und auch für jegliche Cateringleistungen vor Ort vom
Augustiner Keller (im Folgenden: AK) in der zur Zeit des Vertragsschlusses jeweils gültigen Fassung.

I. Geltungsbereich

I.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferung und sonstigen Leistungen, insbesondere Bewirtungs- und
Veranstaltungsverträge und für alle Vorbestellungen mit gastronomischer Versorgung.

I.2. Sie gelten auch für alle dem Kunden weiteren erbrachten Leistungen und Lieferungen von uns, auch außer Haus.

I.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden grundsätzlich keine Anwendung; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir der Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos liefern.


II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch uns zu Stande. Es steht uns frei, die Reservierung schriftlich zu
bestätigen.

2. Vertragspartner sind wir (AK) und der Kunde.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Wir sind verpflichtet, die vom Kunden reservierten Plätze bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten bzw. geltenden Preis für von ihm in Anspruch genommene Leistungen zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von uns an Dritte. Nebenleistungen und Vermittlungsleistungen wie
insbesondere Musikkapellen, Künstler, Blumendekorationen, Sonderdrucke von Menükarten werden extra berechnet und werden nicht in die
Umsatzgarantie mit eingerechnet.
Nach schriftlicher Auftragserteilung beträgt die Stornogebühr für Musiker- und Künstlergagen 100% der Rechnungssumme, falls diese uns
in Rechnung gestellt wird.

3. Musiker- und Künstlergagen werden vom Veranstalter entweder direkt mit den betreffenden Personen abgerechnet oder sie werden von
uns im Voraus in Rechnung gestellt. Evtl. anfallende GEMA-Gebühren sowie die Anmeldung der Musikfolge bei der GEMA erfolgt direkt
durch den Veranstalter/Kunden oder wie anders schriftlich vereinbart. Wir können grundsätzlich darüber vom Veranstalter/Kunden einen
entsprechenden Nachweis verlangen.

4. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personenzahl. Der Kunde haftet für alle Bestellungen seiner Gäste.
Berechnungsgrundlage ist die Personenzahl, die 2 Werktage vor der Veranstaltung gemeldet wurde.

5. Bei Veranstaltungen behalten wir uns das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen. Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder zu
einem späteren Zeitpunkt eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe der Umsatzgarantie zu verlangen. Die restlichen Beträge der
Rechnung werden nach Ende der Veranstaltung zur Bezahlung 14 Tage nach Eingang der Rechnung fällig. Wird die Vorauszahlung nicht
fristgerecht wie vereinbart geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Sollte die Zahlung bis zum
Veranstaltungstag noch nicht auf unserem Konto eingegangen sein muss der Betrag vor der Veranstaltung bar oder per Kreditkarte beglichen
werden. Bei Begleichung per Kreditkarte wird eine Gebühr von 3,5% berechnet.

6. Öffnungszeiten sind im Innenbereich von Montag bis Sonntag von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Auf den Terrassen von Montag bis Sonntag
von 10.00 Uhr bis 01.00 Uhr. Im Biergarten und im Selbstbedienungsbereich von 11.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Bei Veranstaltungen, die sich
über diese angegebenen Zeiten ausdehnen sollten, behalten wir uns das Recht vor, einen Nachtzuschlag pro noch für Ihre Veranstaltung
arbeitenden Mitarbeiter je angefangene Stunde zu berechnen. Die Höhe dieses Betrages wird im Veranstaltungsvertrag festgelegt. Sperrzeit
für unsere Gaststätte gemäß der Präambel ist 24.00 Uhr, bzw. 1.00 Uhr. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist musikalische Gestaltung jeder
Art nur bis 22.00 Uhr bei Veranstaltungen im Außenbereich gestattet.

7. Eine Debitorenrechnung ist mit einer vorausgegangenen schriftlichen Bestätigung und ausgefüllten Kostenübernahme mit genauer
Rechnungsanschrift möglich.

8. Unsere Rechnungen sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.

9. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier
Monate und erhöht sich der von uns allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so können wir den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.

10. Die Preise können von uns ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen an der Personenzahl der zu bewirtenden
Personen, oder der Leistung wünscht und wir dem zustimmen.

11. Bei Zahlungsverzug ist unser Haus berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 9%-Punkten bzw.
bei Rechtsgeschäften, bei denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

12. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegen AK gegenüber einer Forderung von AK
aufrechnen oder mindern.

13. Bei Anmietung und Benutzung der hauseigenen Technik (Tonanlage, Lichttechnik, Beamer, etc.) hat der Kunde Sorge zu tragen, dass
folgendes beachtet und eingehalten wird:

a) Nur geschultes Personal oder Personal des AK darf die Technik nutzen.
b) Bei Schäden haftet der Kunde zu 100%.
c) Der Kunde ist verpflichtet die komplette Technik so zu hinterlassen wie er sie vorgefunden hat.
14. Bei Anmietung einer Fremdfirma haftet der Kunde für die Schäden die durch Aufbau, etc. der Fremdfirma verursacht wurden.

15. Nutzung der Bilder, Logos, etc. von der Homepage und generell vom AK ist nur mit schriftlicher Genehmigung erlaubt.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen unseres Hauses.

1. Ein Rücktritt (=Abstellung oder Stornierung) des Kunden ist kostenfrei nur möglich mit unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Ist ein kostenfreies Rücktrittrecht bis zu einem bestimmten Termin vereinbart worden, kann der Kunde bis zum vereinbarten Termin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Recht muss schriftlich ausgeübt werden.

3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Plätzen rechnen wir die Einnahmen aus anderweitiger Vergabe der Plätze sowie die
ersparten Aufwendungen an.

4. Ab 6 Wochen vor Veranstaltungstermin: 50% der Umsatzgarantie. Ab 4 Wochen vor Veranstaltungstermin: 100% der Umsatzgarantie.
Bei Wiederverkauf der Räumlichkeit, verzichten wir auf die Stornierungsgebühren. Bei nicht in Anspruchnahme der Reservierung ohne
vorherige Stornierung mit vorbestelltem Menü
bzw. exklusiver Buchung werden 100% des bestellten Menüs bzw. der Umsatzgarantie in Rechnung gestellt. Bei nicht in Anspruchnahme
der Reservierung ohne vorherige
Stornierung und ohne vorbestelltem Menü bzw. exklusiver Buchung werden pro Person Euro 5,- als Stornierungsgebühr in Rechnung
gestellt.
Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von € 15,– pro Person in Ansatz gebracht. Bei einer à la carte
Reservierung berechnen wir eine Gesamt-Pauschale von € 25,– pro Person.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Reservierte Tische oder Nebenräume stehen dem Auftraggeber zu der schriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Bei Nichterscheinen
werden die Plätze nach 15 Minuten freigegeben, danach besteht kein Anspruch mehr seitens des Kunden. Eine Inanspruchnahme der Räume
über den vereinbarten Zeitraum hinaus, bedarf der vorherigen Zustimmung von uns.

V. Rücktritt AK

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden schriftlich vereinbart wurde, sind wir in diesem Zeitraum ebenfalls berechtigt vom
Vertrag zurückzutreten.

2. Wir sind ferner in nachfolgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:
  • − wenn der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung nicht leistet und auch nicht nach dem Verstreichen einer von uns gesetzten
  • angemessenen Nachfrist leistet
  • − wenn höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrage unmöglich machen
  • − wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosten Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des
  • Hauses oder der Gäste gefährdet
  • − wenn Plätze unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. Angaben zur Person des Kunden oder des
  • Zweck, reserviert werden.

3. Bei berechtigtem Rücktritt unseres Hauses besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Haftung

1. Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch den Kunden selbst, oder einen Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung des Kunden oder
sonstige Dritte aus dem Bereich des Kunden verursacht werden.

2. Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften
wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

3. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B.
für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur:

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Die sich aus Ziffer 3. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren
Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder
eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die
Pflichtverletzung zu vertreten haben oder wenn gemäß Ziffer IV.2 ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.

VII. Verjährung

1. Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln oder Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder es sich um Ansprüche von Schadenersatz wegen der Verletzung von Körper, Leib oder
Leben oder um Ansprüche aus Produkthaftung handelt.

2. Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein
Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen
Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung
(insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1,74 Abs. 3, §§ 444, 47975 BGB).

3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des
Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB)
würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies
gilt ebenso für mündliche Abreden. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist München. Gerichtsstand ist München und es gilt ausschließlich deutsches Recht.

3. Ist der Kunde Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand – für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in München. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer iSv § 14 BGB ist.
Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des
Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften



Augustiner Keller
Stand Januar 2019
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